Bei einem Notarzteinsatz wird der Patient in vielen Fällen transportiert. Dieser Transport kann nach GOÄ mit der Ziffer 55 (Patientenbegleitung zur stationären Behandlung) abgerechnet werden. Nun könnte man jedoch auch diskutieren, dass die Übergabe mit dem Kollegen im KH nach Ziffer 60 eine eigene Leistung wäre.

Dies ist aber inhaltlich nicht möglich da in der Ziffer 55 – Patientenbegleitung zur stationären Behandlung die Übergabe des Patienten an den behandelten Krankenhausarzt enthalten ist. Diese Regel ist übrigens schon automatisch in Medbill Abrechnungen enthalten.