In dem folgenden Beispiel soll exemplarisch eine vorläufige Leichenschau bei einem Patienten aufgezeigt werden. Dabei soll es sich um einen 89 jährigen Patienten handeln. Die Leichenschau fand am Sonntag um 07:30 Uhr statt.
Ziffer | Beschreibung | Betrag |
Ziffer 100
ab 2020 |
Vorläufige Leichenschau mit Untersuchung eines Toten und Ausstellung einer vorläufigen Todesbescheinigung (Dauer mindestens 20 Minuten), gemäß landesrechtlicher Bestimmungen, ggf. einschließlich Aufsuchen | 110,51 EUR |
Ziffer 102 | Zuschlag unbekannte Leiche | 27,63 EUR |
Dadurch, dass der Notarzt den vollständigen Inhalt der Nr. 101 nicht erbringt, ist sie auch nicht berechenbar! | ||
Für das Ausfüllen der vorläufigen Todesbescheinigung ist die Ziffer 70 – AU/Kurzbescheinigung/Rezept nicht mehr abrechenbar | ||
Zuschlag F |
Da der Besuch bzw. die Untersuchung zu einer Unzeit erfolgte kann der Nacht-Zuschlag F abgerechnet werden. | 15,15 EUR |
Zuschlag H | Da der Besuch bzw. die Untersuchung am Wochenende erfolgte kann der Wochenend – Zuschlag H abgerechnet werden. | 19,82 EUR |
Wegegeld | Es kann zum Besuch auch das Wegegeld nach §8 abgerechnet werden. | |
Die Berechnung von Ziffer 50 / Ziffer 51 ist nicht mehr möglich
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Weitere Links zum Thema Leichenschau:
- Tolle Übersicht vom Bundesverband Deutscher Bestatter
- Artikel in der MedicalTribune: https://www.medical-tribune.de/praxis-und-wirtschaft/abrechnung/artikel/leichenschau-ab-januar-2020-neu-honoriert/
- Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin – Regeln zur Durchführung der ärztlichen Leichenschau.
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