FragezeichenAls Notarzt oder Bereitschaftsdienst-Arzt sind sie bei Privatpatienten oft selbst für das Zahlungsmanagement zuständig. In manchen Fällen zahlt der Patient nicht. Was tun?

Regel Nummer 1 – Ruhe bewahren.  Zunächst muss sichergestellt sein, dass die Rechnung korrekt ausgestellt worden ist. Medbill erledigt das für sie ganz automatisch! Sollten sie eine manuelle Methode gewählt haben benötigen Sie folgende Pflichtangaben nach §12 GOÄ:

  • Behandlungsdatum
  • Gebührennummern mit Leistungsbezeichnung
  • Betrag der Leistungen
  • Steigerungsfaktoren der Leistungen
  • Ggf. Begründung der Steigerung
  • Ggf. die Dauer der Behandlung / Leistungserbringung
  • Die Diagnose ist nicht zwingend erforderlich aber empfehlenswert (Schweigepflicht beachten)

Es sollte eine gewisse Fälligkeit für die Zahlung auf der Rechnung angegeben werden auch wenn diese formal sofort fällig ist. Sollte binnen 30 Tage keine Zahlung durch den Patienten an den Arzt erfolgen, gerät der Patient in Zahlungsverzug. Nach diesen 30 Tagen empfiehlt es sich zunächst dem Patienten eine Zahlungserinnerung zuzusenden. Hierbei sollte zwingend eine erneute Zahlungsfrist angegeben werden. Nach Ablauf dieser Frist kann / sollte ein Rechtsweg verfolgt werden. Zu beachten ist hierbei, dass die Forderungen nach drei Jahren verjähren.