Gemäß §8 der GOÄ zur Berechnung von Wegegeld stellt sich die Frage ob man im Rahmen eines Notarzteinsatzes Wegegeld berechnen kann?

Auf Nachfrage bei der Bayrischen Ärztekammer ergibt sich im Rahmen der notärztlichen Tätigkeit bei einem Hausbesuch kein Wegegeld, da essich dann im Grunde genommen Doppelberechnungen (im Rahmen der Kostenrechnung des Rettungsdienstes) handeln würde.

 

Insofern hält die Bayerische Landesärztekammer die Berechnung des Wegegeödes gemäß §8 GOÄ in diesen Fällen aus rechtlichen Gründen für äußerst bedenklich.