Die GOÄ Ziffer 100

100 – Leichenschau

Punkte 250
1x Satz 14,57 EUR
2,3x Satz 33,52 EUR
3,5x Satz 51,00 EUR
Ausschlussziffern 1-8
Zusätzlich möglich Wegegeld (§8)
Bemerkung Die Berechnung von Ziffer 50 / Ziffer 51 setzt voraus, dass der Patient zum Zeitpunkt der Anforderung des Besuches noch lebte (Rdnr. 11 zu §7 GOÄ)

Gründe für einen 3,5 fache Steigerung:
– ausgeprägte Adipositas

– Zustand der Leiche (Verwesung)

– auführliche Befragung der Angehörigen / Pflegepersonals

– ausführliches Lesen der Pflegedokumentation

Weitere Links Erklärvideo der Abrechnung der Leichenschau nach GOÄ

Beispielrechung der Leichenschau

Leichenschau – Ärztliche Honorarforderungen gemäß Amtlicher Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

Ein Dauerthema: Abrechnung der Leichenschau

Besuchsgebühr: Trauer um die Leichenschau

Ausschlüsse lassen sich manchmal umgehen