Ist die Nutzung des Dienstplan für Ärzte / Notärzte kostenlos?
Ja die Nutzung für Ärzte ist komplett kostenlos!
Ja die Nutzung für Ärzte ist komplett kostenlos!
Die gleiche Rechnung kann nur 5 mal ausgedruckt oder heruntergeladen werden. Danach erfolgt ein kostenpflichtiger Download. Dies dient dem Schutz vor Missbrauch.
Nach GOÄ müssen Entfernung nach Luftlinie und nicht nach Weg abgerechnet werden. Somit ergibt sich eine Differenz!
Einfach auf "Neu Abrechnung klicken. Dann "Mehrfach Abrechnung" auswählen: https://app.medbill.de/bill/create?template_id=5&group_bill=1 Dann können mehrere Rechnungen zusammen erstellt werden.
1. Sie können unter Rechnungen => Alle => Export alle Rechnungen exportieren. 2. Sofern Sie das Dienstplan Modul nutzen und / oder Hausbesuche gemacht haben unter Service => Fahrtenbuch die Daten herunterladen.
Sie können die Grußformel für jede Vorlage separat einstellen unter: https://app.medbill.de/goa-settings
Zunächst gilt es das Gespräch mit dem Patienten zu suchen um eine Klärung zu erreichen. Dennoch kann es trotzdem dazu kommen, dass der Patient nicht bezahlt dann kann ein Inkasso Verfahren notwendig werden. Hier ein sehr guter Artikel für ein sinvolles Vorgehen: Mediatives Forderungsmanagement oder hier Mediativinkasso – 5 Gründe dafür
Hier gibt es verschiedene kostenpflichtige und kostenlose Angebote zur Einwilligung zur Weitergabe von Daten an ein Abrechnungszentrum: Kostenlos Einwilligungserklärung Erhebung/Übermittlung Patientendaten Muster (Word) Kostenpflichtig https://www.buchner.de/shop/neuheiten-89/einwilligung-zur-weitergabe-von-daten-an-ein-abrechnungszentrum-01051.html
Das Thema ist sicher komplex und nicht einfach zu beantworten. Einen guten Einstieg in das Thema bietet der folgende Beitrag: https://www.bdc.de/datenschutz-bei-abrechnung-durch-private-abrechnungsstelle/ Im Ärzteblatt gab es hierzu auch eine sehr ausführliche Ausarbeitung: Hinweise und Empfehlungen zur ärztlichen Schweigepflicht, Datenschutz und Datenverarbeitung in der Arztpraxis Eine weitere Übersicht bietet diese pdf: 203 StGB in der Gesundheitsbranche [...]
Hier gibt es eine Regelung in §32 im Rettungsdienstgesetz: § 32 RDG – Erhebung, Veränderung, Speicherung, Nutzung und Übermittlung personenbezogener Daten Hier ist zu lesen: (1) Personenbezogene Daten dürfen erhoben, verändert, gespeichert und genutzt werden, sowie dies erforderlich ist 1. zur Durchführung von Notfallrettung oder Krankentransport, einschließlich der anschließenden Versorgung des Patienten, 2. zum [...]