Oftmals werden Privatpatienten aus einen in ein anderen Krankenhaus verlegt. Als Notarzt stellt man sich dann aber die Frage, wer denn nun für dies Kosten aufkommt?

Entscheidend hierbei ist der Grund der Verlegung, der vorab erfragt werden sollte:

Die Krankenkasse übernimmt die Fahrtkosten, wenn die Verlegung aus zwingenden medizinischen Gründen erforderlich ist (siehe SGB V § 60 Abs. 1 Satz 1) . Sollte das Krankenhaus aus Kapazitätsgründen einen Privatpatienten in ein anderes KH verlegen, muss das KH die Verlegung bezahlen.