Nach GOÄ kann der Arzt Wegegeld oder eine Reiseentschädigung im Zusammenhang mit Besuchen abrechnen. Bei einer Entfernung zwischen Praxisstelle / Wohnung bis 25km Entfernung kann Wegegeld berechnet werden. Ab 25km gilt die Reiseentschädigung.
Wegegeld
Beim Wegegeld spielen die tatsächlichen Kosten keine Rolle. Somit auch nicht das benutzte Verkehrsmittel. Sonst gilt die Uhrzeit / Radius um die Praxisstelle:
bis 2km | 8-20Uhr | 3,58€ |
bis 2km | 20-8 Uhr | 7,16€ |
>2 bis 5km | 8-20Uhr | 6,65€ |
>2 bis 5km | 20-8Uhr | 10,23€ |
>5 bis 10km | 8-20Uhr | 10,23€ |
>5 bis 10km | 20-8Uhr | 15,34 |
>10km bis 25km | 8-20Uhr | 15,34 |
>10km bis 25km | 20-8Uhr | 25,56 |
Reiseentschädigung
Sie gilt nur für den Arzt. Dabei werden 26 Cent pro Kilometer beim PKW und die tatsächlichen Kosten bei anderen Verkehrsmittel angesetzt.
Bei Abwesenheit bis zu 8 Stunden gilt eine Pauschale von 51,13 € bei mehr als 8 Stunden 102,26 je Tag.
Automatische Berechnung
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