Nach GOÄ kann der Arzt Wegegeld oder eine Reiseentschädigung im Zusammenhang mit Besuchen abrechnen. Bei einer Entfernung zwischen Praxisstelle / Wohnung bis 25km Entfernung kann Wegegeld berechnet werden. Ab 25km gilt die Reiseentschädigung.

Wegegeld

Beim Wegegeld spielen die tatsächlichen Kosten keine Rolle. Somit auch nicht das benutzte Verkehrsmittel. Sonst gilt die Uhrzeit / Radius um die Praxisstelle:

bis 2km 8-20Uhr 3,58€
bis 2km 20-8 Uhr 7,16€
>2 bis 5km 8-20Uhr 6,65€
>2 bis 5km 20-8Uhr 10,23€
>5 bis 10km 8-20Uhr 10,23€
>5 bis 10km 20-8Uhr 15,34
>10km bis 25km 8-20Uhr 15,34
>10km bis 25km 20-8Uhr 25,56

Reiseentschädigung

Sie gilt nur für den Arzt. Dabei werden 26 Cent pro Kilometer beim PKW und die tatsächlichen Kosten bei anderen Verkehrsmittel angesetzt.

Bei Abwesenheit bis zu 8 Stunden gilt eine Pauschale von 51,13 € bei mehr als 8 Stunden 102,26 je Tag.

Automatische Berechnung

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