Die GoBD für Ärzte / Notärzte

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 14.11.2014 die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“ veröffentlicht.

Die GoBD legen fest, wie die Grundsätze der ordnungsmäßigen Buchführung durch Softwaresysteme umgesetzt werden müssen. Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit, Vollständigkeit, Richtigkeit, Rechtzeitigkeit, Ordnung und Unveränderbarkeit sowie die Erfüllung der Aufbewahrungspflicht müssen jederzeit gewährleistet sein. Das gilt für die Verarbeitung und Aufbewahrung der digitalen Unterlagen, die Buchung und in der Dokumentation von Geschäftsvorfällen jederzeit gewährleistet sein. Laut dem BMF-Schreiben muss zugleich eine umfassende Verfahrensdokumentation alle Schritte, Techniken und handelnden Personen beschreiben und ein internes Kontrollsystem die Funktionstrennung im Betrieb dokumentieren.

Kriterien für GoBD-konforme Software und unser aktueller Stand der Entwicklung:

Kriterium Beschreibung
Vollständigkeit Das Programm ermöglicht es, Belege zu den verschiedenen Geschäftsvorfällen Ihres Unternehmens zu erfassen und gegebenenfalls zusätzliche Dokumente zu hinterlegen.
Unveränderbarkeit Die Belege, wie zum Beispiel Rechnungen, lassen sich nicht ohne weiteres nachträglich verändern. Vor einer nachträglichen Änderung sollte das Programm Sie als Anwender ausdrücklich darauf hinweisen, dass Sie damit möglicherweise gegen die GoBD verstoßen. So vermeiden Sie ungewollte Fehler.
Nachvollziehbarkeit Damit ein sachkundiger Dritter wie in den GoBD gefordert Einblick in Ihre Buchführung erhalten kann, sollte Ihre Buchhaltungssoftware jeden Bearbeitungsschritt eines Vorgangs lückenlos protokollieren, auch bei nachträglichen Änderungen. Berichtsfunktionen und Übertragungsprotokolle sollten durch das Programm ebenfalls unterstützt werden.
Zugriffsmöglichkeiten Direkte Zugriffsmöglichkeiten der Finanzbehörde: Ein must have ist die Funktion, eine GoBD-Ausgabedatei zu erzeugen und Ihre Daten für die Software „IDEA“ zu exportieren, damit Sie diese per Knopfdruck an das Finanzamt übermitteln können.
Auffindbarkeit Such- und Filterfunktionen sollten es Ihnen und gegebenenfalls Steuerprüfern leicht machen, alle Informationen schnell zu finden.
Zeitgerechte Erfassung und Buchung Das Erfassen von Vorgängen jederzeit und an jedem Ort wird so möglich (Tablets & Smartphones).
Kontrolle durch Rechtevergabe Verstöße gegen die GoBD sind auch durch Andere möglich, ob bewusst oder unwissentlich. Daher sollte Ihre Softwarelösung die Möglichkeit bieten, spezielle Zugriffsrechte für bestimmte Bereiche an die Anwender zu vergeben.
Sichere Aufbewahrung: Ihre Unternehmenssoftware braucht eine vollständige Archivfunktion. So haben Sie die Möglichkeit, alle in der Software vorhandenen Daten, vorgenommene Sicherheitseinstellungen wie Zugriffsrechte und sämtliche Protokolle als Gesamtsicherung abzulegen. Idealerweise ermöglicht das Programm, Ihre Daten auf deutschen Servern in der Cloud zu speichern.
Quelle: https://www.buhl.de/meinbuero/mein-buero-blog/allgemein/gobd-konform-checkliste/

Aktueller Stand

Hier sehen Sie den aktuellen Fortschritt der Erfüllung

Vollständigkeit 70%
Unveränderbarkeit 100%
Nachvollziehbarkeit 100%
Zugriffsmöglichkeiten 5%
Auffindbarkeit 100%
Zeitgerechte Erfassung und Buchung 100%
Kontrolle durch Rechtevergabe 100%
Sichere Aufbewahrung: 50%